Es gibt verschiedene spezielle Möglichkeiten, die Ihnen dabei helfen, Ihren Auslandsaufenthalt zu finanzieren. Bei Fragen, Unklarheiten und mit weiteren Finanzierungsmöglichkeiten steht Ihnen das International Office gern beratend zur Seite.
Das ERASMUS+ Mobilitätsstipendium bietet Studierenden finanzielle Unterstützung an, die ins europäische Ausland gehen wollen. Die UE vergibt die Förderung direkt. Für mehr Informationen und für Unterstützung bei der Antragstellung wendeh Sie sich ans International Office der University of Europe for Applied Sciences.
Dank ERASMUS+ entfallen für die geförderten Studierenden die Studiengebühren an der Gasthochschule.
Das PROMOS-Programm hat zum Ziel, die Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen zu fördern. Finanziert durch die Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft, wird der University of Europe for Applied Sciences (UE) ein Kontingent zur Unterstützung ihrer Studierenden zur Verfügung gestellt.
Um sich für das PROMOS-Programm zu bewerben, wenden Sie sich bitte an unser International Office.Hier finden Sie die aktuellen PROMOS-Guidelines.
Der DAAD (Deutscher Akademischer Austausch Dienst) bietet Ihnen verschiedene Arten der Unterstützung Ihres Auslandsaufenthalts. Von Reisekostenzuschüssen über Kurzstipendien bis zu Teilstipendien findet sich beim DAAD eine Vielzahl an Möglichkeiten.
Mehr Informationen dazu können Sie hier finden.
Auch wer keinen Anspruch auf reguläres BAföG hat, hat ein Anrecht auf Auslands-Bafög wegen der höheren Aufwendungen im Ausland. Bewerben kann man sich normalerweise erst nach dem 2. Semester und der Antrag muss mind. 6 Monate vor Antritt des Auslandssemesters gestellt werden. Oft wird das Geld erst im Auslandssemester gezahlt, da lange Bearbeitungszeiten anfallen.
Der Bildungsfond Studienförderung Auslandssemester von der Deutschen Bildung bietet Studierenden eine flexible Finanzierung speziell für den Auslandsaufenthalt. Die Förderung muss mindestens über vier Monate laufen und kann bis zu 1.000€ monatlich mit der Möglichkeit auf zusätzliche Einmalleistungen wie Flugticket und Studiengebühren (insgesamt max. 25.000 Euro).
Unterstützung können Studierende beantragen, die an einer deutschen Hochschule studieren und mindestens ein Semester im Ausland studieren. Die Rückzahlung wird erst nach gelungenem Berufseinstieg fällig und ist dann von der Höhe des Einkommens abhängig.