Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Master-Studiengang an der University of Europe for Applied Sciences interessieren. Um zu einem Masterstudium an der University of Europe for Applied Sciences zugelassen zu werden, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Alles, was Sie dazu wissen sollten, haben wir hier für Sie zusammengestellt. Darüber hinausgehende Fragen beantwortet gern die Studienberatung.
Sie können sich bereits ein Jahr im Voraus für den gewünschten Semesterstart an unserer Hochschule bewerben. Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist der 1. September (Nicht-EU-Bewerber: 1. September*). Im Anschluss gibt es ein Nachrückverfahren für nicht wahrgenommene Studienplätze. Sollten Sie bereits ein gültiges Studenten-Visum für Deutschland haben, können Sie sich innerhalb der offiziellen Bewerbungsfrist bewerben.
* Bitte berücksichtigen Sie Verzögerungen wie z.B. beim Einreisevisum.
Wir freuen uns ab sofort auf Ihre Bewerbungen zum Sommer- und Wintersemester 2020 und darüber hinaus. Bitte bewerben Sie sich hier.
Welche Voraussetzungen müssen für die Zulassung zu einem Masterstudium an unserer Hochschule erfüllt werden?
[1] Als geeignet gelten Abschlüsse aus den Disziplinen Digitale Medien, Informatik, Gestaltung, Kommunikationsdesign, Medientechnik, Medienwissenschaften, Architektur, Innenarchitektur, Bühnenbild oder verwandten Fachgebieten.
[2] Eine Zulassung zum Studium kann auch dann erfolgen, wenn das vorangegangene Studium mit 180 CP abgeschlossen wurde. Die fehlenden 30 CP können in der Regel bis zum Ende des ersten Semesters im Master-Studiengang nachgeholt oder in Form eines vorgeschalteten Brückensemesters erworben werden.
Leistungen in Studiengängen an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen sowie außerhochschulisch erbrachte Leistungen werden auf Antrag anerkannt, soweit ihre Gleichwertigkeit mit den Leistungen im betreffenden Studiengang festgestellt ist. Die Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn kein wesentlicher Unterschied nachgewiesen werden kann und die Leistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen desjenigen Studiengangs, für den die Anrechnung beantragt wird, im Wesentlichen entsprechen. Zuständig hierfür ist der Prüfungsausschuss. Die konkreten Voraussetzungen für eine Anrechnung und das genaue Verfahren hierfür sind in der für den Studiengang einschlägigen Prüfungsordnung geregelt.
Für das Zulassungsverfahren wird eine Auswahlkommission gebildet, die aus mindestens zwei hauptamtlichen Vertretern der Hochschule besteht.
So bewerben Sie sich:
Bitte zur Aufnahmeprüfung mitbringen:
Die Aufnahmeprüfung dauert ca. 45 Minuten und umfasst ein persönliches Gespräch mit mindestens zwei hauptamtlichen Lehrenden der University of Europe for Applied Sciences. Dabei präsentieren Sie uns Ihr Proposal und Portfolio.
Sofern alle Unterlagen vorliegen, kann direkt im Anschluss das Ergebnis mitgeteilt werden.